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   BGH, 29.09.2020 - 3 StR 238/20   

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https://dejure.org/2020,34804
BGH, 29.09.2020 - 3 StR 238/20 (https://dejure.org/2020,34804)
BGH, Entscheidung vom 29.09.2020 - 3 StR 238/20 (https://dejure.org/2020,34804)
BGH, Entscheidung vom 29. September 2020 - 3 StR 238/20 (https://dejure.org/2020,34804)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 13
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.11.2005 - 1 StR 455/05

    Konkurrenzverhältnis von Nötigung und Bedrohung (Klarstellungsfunktion; Vorrang

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 238/20
    Dabei hat es nicht bedacht, dass die Nötigung als Erfolgsdelikt auch im Falle des Versuchs das abstrakte Gefährdungsdelikt der Bedrohung verdrängt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 24. August 2017 - 3 StR 282/17, juris Rn. 1 mwN; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19, NStZ 2019, 410 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 19.02.2019 - 3 StR 14/19

    Erschöpfen der Behinderung in der Fortbewegungsfreiheit lediglich als

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 238/20
    Dabei hat es nicht bedacht, dass die Nötigung als Erfolgsdelikt auch im Falle des Versuchs das abstrakte Gefährdungsdelikt der Bedrohung verdrängt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 24. August 2017 - 3 StR 282/17, juris Rn. 1 mwN; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19, NStZ 2019, 410 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 24.08.2017 - 3 StR 282/17

    Versuchte Nötigung durch Bedrohung des Geschädigten mit dem Tode; Verdrängung der

    Auszug aus BGH, 29.09.2020 - 3 StR 238/20
    Dabei hat es nicht bedacht, dass die Nötigung als Erfolgsdelikt auch im Falle des Versuchs das abstrakte Gefährdungsdelikt der Bedrohung verdrängt (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 8. November 2005 - 1 StR 455/05, NStZ 2006, 342; vom 24. August 2017 - 3 StR 282/17, juris Rn. 1 mwN; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19, NStZ 2019, 410 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Die abweichende konkurrenzrechtliche Beurteilung im Fall 24, die den Unrechts- und Schuldgehalt unberührt lässt (s. BGH, Beschluss vom 29. September 2020 - 3 StR 238/20, juris Rn. 4; Urteil vom 26. Januar 2021 - 1 StR 289/20, juris Rn. 31), ist für das Ausmaß und die Schwere der gesamten Deliktserie ersichtlich nicht bedeutsam.
  • BGH, 29.06.2022 - 3 StR 161/22

    Gesetzeskonkurrenz zwischen Nötigung und Bedrohung

    Die tatbestandlich gleichfalls verwirklichte Strafbarkeit wegen Bedrohung gemäß § 241 StGB tritt indes hinter diejenige wegen versuchter Nötigung im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurück (st. Rspr.; s. etwa BGH, Beschlüsse vom 12. August 2021 - 3 StR 474/20, juris Rn. 4; vom 29. September 2020 - 3 StR 238/20, juris Rn. 3; vom 19. Februar 2019 - 3 StR 14/19, NStZ 2019, 410 Rn. 7; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 241 Rn. 19 mwN).
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